Regeln für die Nutzung des ganzjährig bewohnbaren Ferienhauses
Vor der Nutzung der Anlage „Das Wisła-Tal” Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch.
Gegenstand der Dienstleistungen ist ausschließlich die kurzfristige Vermietung von Ferienhäusern – eine laufende Betreuung oder Bewachung der Objekte während der Mietdauer wird nicht gewährleistet.
Die Ferienhäuser werden nicht für Geburtstage, Integrationsveranstaltungen oder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede vermietet.
- Das Ferienhaus darf nur von den bei der Buchung angegebenen Personen genutzt werden.
- Wird festgestellt, dass mehr Personen in der Hütte wohnen, als bei der Buchung angegeben wurden, kann der Vermieter den Vertrag mit dem Kunden/Mieter kündigen, ohne die Zahlung zurückerstatten zu müssen.
- Personen, die keine Kunden der Ferienhäuser sind, dürfen sich nicht auf dem Gelände aufhalten. Der Mieter darf das Ferienhaus nicht an andere Personen weitergeben, die nicht angemeldet sind.
- Die Übergabe der Schlüssel für das Ferienhaus und deren Entgegennahme erfolgt immer in Anwesenheit des Vermieters oder einer von ihm bevollmächtigten Person.
- Die Ferienhäuser werden tageweise vermietet, wobei ein Tag um 15:00 Uhr am Anreisetag beginnt und um 11:00 Uhr am Abreisetag endet.
- Eine eventuelle frühere Ankunft (vor 15:00 Uhr) muss mindestens einen Tag vorher mit dem Eigentümer/Vermieter abgesprochen werden.
- Die Personen, die in der Hütte wohnen, haften finanziell für Schäden, Zerstörungen oder fehlende Ausstattungsgegenstände der Hütte.
- Bitte melden Sie dem Vermieter alle Schäden und Mängel, die während der Nutzung des Ferienhauses entstanden sind. Es ist verboten, Reparaturen und Modernisierungen an der Ausstattung der Ferienhäuser selbstständig durchzuführen.
- Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände und Geld, die im Ferienhaus zurückgelassen werden. Die Verantwortung für persönliche Gegenstände liegt beim Mieter des Ferienhauses.
- Der Eigentümer/Vermieter haftet nicht für Unannehmlichkeiten, die durch Gründe verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, z. B. Strom- oder Wasserausfälle, fehlendes TV-Signal usw.
- Die Zahlung für den Aufenthalt umfasst keine Versicherung für Gäste und während der Mietdauer erlittene Verletzungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Beschädigungen des Eigentums.
- Beim Verlassen des Ferienhauses ist darauf zu achten, dass alle Elektrogeräte ausgeschaltet und Türen und Fenster geschlossen sind.
- Den Gästen stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Pro Ferienhaus können maximal zwei Fahrzeuge geparkt werden, jedoch übernimmt der Vermieter keine Haftung für die hier geparkten Fahrzeuge.
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Aufgrund der Brandschutzvorschriften ist es im Ferienhaus verboten:
- a) elektrische oder gasbetriebene Geräte oder Apparate zu verwenden, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und eine Brandgefahr darstellen können, z. B. elektrische Heizgeräte, Heizkörper, Gasbrenner;
- b) das Mitbringen von brennbaren Materialien, Sprengstoffen und Materialien mit unangenehmem Geruch;
- c) Lagerfeuer oder Grill anzünden und offenes Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen zu verwenden;
- d) Grillen auf der Holzterrasse;
- e) Rauchen im Inneren des Ferienhauses – die Ferienhäuser sind mit Rauchmeldern ausgestattet und es gilt ein absolutes Rauchverbot. Rauchverbot.
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Die Bewohner der Ferienhäuser „Wiślańska Dolina” sind insbesondere verpflichtet:
- a) Ordnung und Sauberkeit in den von ihnen bewohnten Häusern und rund um die Unterkunft zu halten, Müll zu trennen und in die entsprechenden Behälter zu werfen;
- b) die Nutzung der Einrichtungen auf dem Gelände der Ferienhäuser „Wiślańska Dolina” und in den Ferienhäusern in einer kultivierten Weise, die keine Beschädigungen oder Verschlechterungen ihres technischen Zustands verursacht;
- c) sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer Personen nicht gefährdet wird, den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht durch laute Musik oder lautes Verhalten zu stören, das allgemein als unanständig und vulgär angesehen wird;
- d) das Ferienhaus in dem Zustand zu erhalten und zurückzugeben, in dem es bei der Übernahme war.
- Für den Verlust eines Schlüssels zum Ferienhaus wird eine Gebühr in Höhe von 200 PLN (zweihundert 00/100) pro Stück berechnet.
- Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens.
- Bei groben Verstößen gegen die Nachtruhe kann der Vermieter den Vertrag ohne Rückerstattung des Mietpreises kündigen.
- Im Falle einer notwendigen Intervention der Polizei ist es möglich, dass der Vermieter den Vertrag sofort kündigt, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt. Der Eigentümer/Vermieter trägt keine Kosten für die Intervention der Polizei.
- Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung des Geldes kündigen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
- Der Vertrag umfasst nicht die Anreise, Verpflegung und Freizeitgestaltung während des Aufenthalts.
- Haustiere sind in der Hütte nicht gestattet.
- Für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer/Vermieter und den Mietern gilt polnisches Recht. Eventuelle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt, und im Falle einer Uneinigkeit ist das für den Sitz des Eigentümers/Vermieters zuständige Gericht zuständig.
- Angelegenheiten, die nicht in der Geschäftsordnung geregelt sind, unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Eltern oder Erziehungsberechtigte überwachen die Einhaltung dieser Regeln und tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit und alle Folgen der Handlungen ihrer Kinder.
- Die Verwendung von Lautsprechern im Freien ist verboten.
