ul. Wyzwolenia 39, 43-460 Wisła

Hausordnung

2025-11-19 2026-05-30 12:58
Regulamin obiektu

WIŚLAŃSKA DOLINA

Hausordnung

Hausordnung für das ganzjährig nutzbare Ferienhaus

Vor der Nutzung der Unterkunft„Wiślańska Dolina“bitten wir Sie, diese Hausordnung zu lesen.

Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die kurzfristige Vermietung der Ferienhäuser. Während des Aufenthalts werden keine laufende Betreuung und kein Objektschutz angeboten.

Die Ferienhäuser werden nicht für Geburtstage, Firmenfeiern, Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede vermietet.

  1. Das Ferienhaus darf nur von den bei der Buchung angegebenen Personen genutzt werden.
  2. Wenn mehr Personen im Ferienhaus wohnen als bei der Buchung angegeben, kann der Vermieter den Vertrag ohne Rückerstattung kündigen.
  3. Personen, die keine Gäste der Ferienhäuser sind, dürfen sich nicht auf dem Grundstück aufhalten. Der Mieter darf das Ferienhaus keinen nicht angemeldeten Personen überlassen.
  4. Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel erfolgt stets in Anwesenheit des Vermieters oder einer bevollmächtigten Person.
  5. Die Ferienhäuser werden tageweise vermietet. Der Aufenthalt beginnt am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
  6. Eine frühere Anreise (vor 15:00 Uhr) muss mindestens einen Tag im Voraus mit dem Eigentümer/Vermieter vereinbart werden.
  7. Die Gäste des Ferienhauses haften finanziell für Schäden, Beschädigungen oder fehlende Ausstattung.
  8. Bitte melden Sie dem Vermieter alle Schäden und Mängel, die während der Nutzung des Ferienhauses entstehen. Eigenständige Reparaturen oder Änderungen an der Ausstattung der Ferienhäuser sind untersagt.
  9. Der Vermieter haftet nicht für im Ferienhaus zurückgelassene Gegenstände oder Geld. Für persönliche Gegenstände ist der Mieter des Ferienhauses verantwortlich.
  10. Der Eigentümer/Vermieter haftet nicht für Unannehmlichkeiten, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, z. B. Unterbrechungen der Strom- oder Wasserversorgung, fehlendes TV-Signal usw.
  11. Der Aufenthaltspreis beinhaltet keine Versicherung der Gäste oder von Verletzungen während des Aufenthalts. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden.
  12. Beim Verlassen des Ferienhauses sind elektrische Geräte auszuschalten sowie Türen und Fenster zu schließen.
  13. Den Gästen stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Pro Ferienhaus dürfen maximal zwei Fahrzeuge parken. Der Vermieter haftet nicht für die dort abgestellten Fahrzeuge.
  14. Aufgrund der Brandschutzvorschriften ist im Ferienhaus Folgendes untersagt:
    • a) Geräte oder Apparate mit Strom- oder Gasversorgung zu verwenden, die nicht zur Ausstattung der Räume gehören und eine Brandgefahr verursachen können, z. B. elektrische Heizgeräte, Heizkörper oder Gasbrenner;
    • b) brennbare Stoffe, explosive Materialien oder Stoffe mit unangenehmem Geruch einzubringen;
    • c) außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ein Lagerfeuer oder einen Grill zu entzünden oder offenes Feuer zu verwenden;
    • d) rozpalania grilla na drewnianym tarasie;
    • e) im Ferienhaus zu rauchen — die Ferienhäuser sind mit Rauchmeldern ausgestattet und es gilt ein vollständigesRauchen verboten.
  15. Die Gäste der Ferienhäuser „Wiślańska Dolina“ sind insbesondere verpflichtet:
    • a) in den bewohnten Ferienhäusern und rund um die Unterkunft Ordnung und Sauberkeit zu wahren, Abfälle zu trennen und in die entsprechenden Behälter zu entsorgen;
    • b) die Einrichtungen auf dem Gelände und in den Ferienhäusern „Wiślańska Dolina“ rücksichtsvoll zu nutzen und weder Schäden noch eine Verschlechterung ihres technischen Zustands zu verursachen;
    • c) sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer Personen nicht gefährdet und der ruhige Aufenthalt anderer Gäste weder durch laute Musik noch durch allgemein als unanständig oder vulgär geltendes Verhalten gestört wird;
    • d) utrzymywania i zwrotu domku w stanie pierwotnym z dnia odbioru.
  16. Für jeden verlorenen Schlüssel zum Ferienhaus wird eine Gebühr von 200 PLN erhoben.
  17. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr.
  18. Bei erheblicher Verletzung der Nachtruhe kann der Vermieter den Vertrag ohne Rückerstattung kündigen.
  19. Wenn ein Polizeieinsatz erforderlich ist, kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung kündigen. Der Eigentümer/Vermieter übernimmt keine Kosten eines Polizeieinsatzes.
  20. Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung kündigen.
  21. Der Vertrag umfasst weder Anreise, Verpflegung noch die Freizeitgestaltung während des Aufenthalts.
  22. Haustiere sind im Ferienhaus nicht gestattet.
  23. Für Streitigkeiten zwischen Eigentümer/Vermieter und Mietern gilt polnisches Recht. Etwaige Streitigkeiten werden einvernehmlich beigelegt. Kommt keine Einigung zustande, ist das für den Sitz des Eigentümers/Vermieters zuständige Gericht zuständig.
  24. Für Angelegenheiten, die in dieser Hausordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs.
  25. Eltern oder Erziehungsberechtigte überwachen die Einhaltung dieser Hausordnung und tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit sowie sämtliche Folgen des Handelns ihrer Kinder.
  26. Die Nutzung von Lautsprechern im Freien ist untersagt.